EuGH: Entschädigung, wenn verletzt Grundrechte von Sparmaßnahmen
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. September 2016, können die europäischen Bürger die Europäische Bank und die Europäische Kommission, im Falle verklagen, die nachweislich ihre Grundrechte verletzt werden.
Der Grund für diese Entscheidung war die Aktion durch die Scherung der zypriotischen Bankeinlagen über 100.000 € betroffen (im Jahr 2013) von der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank, Ersatz des Schadens erlittene.
Und obwohl der EuGH der Auffassung, dass die Maßnahmen, die auf die Stabilität des Bankensystems ausgerichtet und das Gemeinwohl der Europäischen Union dienen und gut erhalten, aber neben die Richter festgestellt, dass es zunächst möglich ist, Entschädigung von der Europäischen Kommission oder der EZB zu verlangen, wenn grundlegende verletzt Rechte der Antragsteller.
Dies bedeutet, dass die Bürger in Ländern, in denen Strenge auferlegt wird Instanz berufen kann die besonders schwere Schäden an ihrer Gesundheit in den Fall, dass sie die notwendigen Medikamente nicht erhalten können. Voraussetzung ist natürlich, die absolut dokumentiert Anspruch und natürlich von Fall zu Fall Entscheidung der Richter.
Insbesondere Aber im Fall von Einlagen der Zyprer der EuGH entschieden, dass "unter Berücksichtigung des Ziels der Stabilität des Bankensystems des Euro-Raums und der unmittelbaren Risiko finanzieller Verluste zu gewährleisten, die die Einleger ihrer beiden Banken laufen würde, wenn solche Konkurs, diese Maßnahmen keine unverhältnismäßig und inakzeptable Einmischung, die Substanz des Beschwerdeführerin Recht auf Eigentum zu beeinträchtigen. Folglich können sie nicht als eine nicht gerechtfertigte Beschränkung dieses Rechts angesehen werden. "
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. September 2016, können die europäischen Bürger die Europäische Bank und die Europäische Kommission, im Falle verklagen, die nachweislich ihre Grundrechte verletzt werden.
Der Grund für diese Entscheidung war die Aktion durch die Scherung der zypriotischen Bankeinlagen über 100.000 € betroffen (im Jahr 2013) von der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank, Ersatz des Schadens erlittene.
Und obwohl der EuGH der Auffassung, dass die Maßnahmen, die auf die Stabilität des Bankensystems ausgerichtet und das Gemeinwohl der Europäischen Union dienen und gut erhalten, aber neben die Richter festgestellt, dass es zunächst möglich ist, Entschädigung von der Europäischen Kommission oder der EZB zu verlangen, wenn grundlegende verletzt Rechte der Antragsteller.
Dies bedeutet, dass die Bürger in Ländern, in denen Strenge auferlegt wird Instanz berufen kann die besonders schwere Schäden an ihrer Gesundheit in den Fall, dass sie die notwendigen Medikamente nicht erhalten können. Voraussetzung ist natürlich, die absolut dokumentiert Anspruch und natürlich von Fall zu Fall Entscheidung der Richter.
Insbesondere Aber im Fall von Einlagen der Zyprer der EuGH entschieden, dass "unter Berücksichtigung des Ziels der Stabilität des Bankensystems des Euro-Raums und der unmittelbaren Risiko finanzieller Verluste zu gewährleisten, die die Einleger ihrer beiden Banken laufen würde, wenn solche Konkurs, diese Maßnahmen keine unverhältnismäßig und inakzeptable Einmischung, die Substanz des Beschwerdeführerin Recht auf Eigentum zu beeinträchtigen. Folglich können sie nicht als eine nicht gerechtfertigte Beschränkung dieses Rechts angesehen werden. "
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